Laut Mutterschutzgesetz betragen diese zweimal täglich mindestens eine halbe oder einmal täglich eine Stunde. Letzteren Zeitraum dürfen Sie dazu nutzen, den Arbeitsplatz zum Stillen zu verlassen. Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Einige Regelungen gelten bereits seit 2017, wie zum Beispiel: auch längere Arbeitszeiten nach sich ziehen und dass der hohe Beschäftigungsanteil von Frauen im Einzelhandel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch mehr Arbeitszeit am Abend und in der Nacht erschwert. Aktualisierung am 24.01.2018: Neues Mutterschutzgesetz – Diese wesentlichen Neuregelungen sind seit 01.01.2018 zu beachten!.

1 Nr. Das neue Mutterschutzgesetz ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Die aktuell gültige Version des Mutterschutzgesetzes (MSchG) ist seit 1979 eine verbindliche Rechtsgrundlage. Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts trat zum größten Teil zum 01.Januar 2018 in Kraft. jaeger.co.at - Jäger Wirtschaftstreuhandges.m.b.H. 74 Abs. Mutterschutzgesetz. 1, Art. Mutterschutzgesetz: Wesentliche Neuregelungen seit 1.1.2018. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit. Und zukünftig gilt es, statt eines Beschäftigungsverbots die Arbeitsplätze gemäß der neu zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung umzugestalten. Von den Regelungen sind mehr Mütter betroffen, auch wird der Arbeitsschutz für sie verstärkt. Für Arbeitnehmerinnen in Verkehrsbetrieben, in Betrieben der Unterhaltungsbranche (z.B. Beträgt die zusammenhängende Arbeitszeit mehr als acht Stunden, stehen Ihnen auf Wunsch zweimal täglich 45 Minuten oder einmal täglich 90 Minuten zu. (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. (3) Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Steuerberatung Unternehmensberatung Kommunikationsberatung Die Regelungen zum Mutterschutz sind überarbeitet und neu strukturiert worden. 72 Abs. Auch eine Zuständigkeit der Länder zur Regelung der Arbeitszeiten im Einzelhandel aufgrund eines Sachzusammenhangs mit dem Ladenschluss komme nicht in Betracht. Dennoch verfüge das Land über die Kompetenz zur Regelung der Arbeitszeiten an Werktagen aus Art. Dieser Schutz umfasst sowohl den gesundheitlichen als auch den arbeitsrechtlichen Bereich. Ziel des Gesetzes ist es, Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind zu schützen.

Eine schwangere oder stillende Arbeitnehmerin darf in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden.