a) Erfolg = Tod der verletzten Person. Im 17. Nach der Rechtsprechung entfällt die Prüfung der objektiven Zurechnung.
I. Tatbestand des § 227 I StGB 1. Die Verhängung einer Geldstrafe ist nicht vorgesehen.
c) Objektive Zurechnung. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erwarten. § 227 StGB stellt die Körperverletzung mit Todesfolge unter Strafe.
Körperverletzung mit Todesfolge (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Das Strafmaß beträgt nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe. b) Kausalität. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) sind unterschiedliche Grade der Körperverletzung bekannt.
Körperverletzung mit Todesfolge – Höchster Grad im Strafgesetzbuch Der schwerwiegendste Grad der Körperverletzung ist der mit Todesfolge. Schema zur Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 I StGB. Erfolgsqualifikation des § 227 I StGB.
Tatbestand des § 223 StGB 2.