4 TVöD-AT nF keine Regelung zur Mitnahme der Stufenlaufzeit bei Herabgruppierungen getroffen. TV-L - Höhergruppierung Unter einer Höhergruppierung versteht man den Wechsel von der bisherigen in eine höhere Entgeltgruppe.. Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht. März 2014 geltende stufengleiche Höhergruppierung eingeführt. Sie sorgt dafür, dass Beschäftigte in einer höheren Entgeltgruppe keiner Stufe zugeordnet werden, die niedriger ist als diejenige ihrer Ausgangsentgeltgruppe. 4 Satz 1 TVöD-AT keine… Die in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird nicht auf die neue Entgeltgruppe angrechnet. Sogar noch später – nämlich zum 1. Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. Die vor einer Höhergruppierung zurückgelegten Zeiten werden auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe auch dann nicht angerechnet, wenn zuvor dieselbe Tätigkeit als höherwertige Tätigkeit iSv. 5 Satz 3 Halbs. Oft sollten Sie sich das mit der Höhergruppierung jedoch noch einmal überlegen, denn eine höherwertige Tätigkeit bedeutet nicht automatisch auch ein besseres Gehalt.Die Stufenlaufzeit in den vorherigen Stufen wird bei einer Höhergruppierung nicht beachtet. Die vor der Höhergruppierung zurückgelegten Zeiten werden auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe auch dann nicht angerechnet, wenn zuvor dieselbe Tätigkeit als höherwertige Tätigkeit iSv. Eine stufengleiche Höhergruppierung hätte also ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit zu einem Verlust der Stufenlaufzeit geführt, ohne dass sich mit der Höhergruppierung ein finanzieller Zugewinn ergeben hätte (Garantiebeträge sind bei der stufengleichen Höhergruppierung abgeschafft). Sie haben jedoch im Unterschied zu § 17 Abs. 3.7.1.3.1).
§ 14 TVöD-AT vorübergehend verrichtet und deshalb mit einer persönlichen Zulage vergütet wurde.
2. Neu: stufengleiche Höhergruppierung. Zwar behalten Betroffene seit dem 1.März 2014 die erreichte Stufe der Entgelttabelle, die Laufzeit wird allerdings auf Null gesetzt. März 2017 – tritt die stufengleiche Höhergruppierung in Kraft. März 2017 zwar ebenfalls die im Tarifbereich des Bundes bereits seit dem 1. 2 TVöD-AT in § 17 Abs. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem ersten des Kalendermonats der Höhergruppierung. § 14 TVöD-AT vorübergehend verrichtet wurde.
Vor der Höhergruppierung geleistete Zulagen finden bei der Stufenzuordnung nach § 17 Abs. Die Höhergruppierung im TVöD erfolgt im Bereich VKA seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens jedoch nach Stufe 2.